Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel (Facebook)
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Facebook-Gewinnspiele der Kinderfestspiele – nachfolgend „Veranstalter“ bezeichnet
1. Geltungsbereich/Freistellung von Facebook
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die der Veranstalter über seine Facebook Seite unter www.facebook.com/philharmoniesalzburg/ durchführt. Im Zuge dessen wird vom Veranstalter der Facebook-Profilname erfasst.
Die Gewinnspiele über die Kinderfestspiele-Facebook-Pinnwand stehen in keiner Verbindung zu Facebook, Inc. oder Facebook Ireland Ltd. Die Gewinnspiele werden in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert und begründen keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook. Sämtliche Informationen im Rahmen der Gewinnspiele werden ausschließlich von den Kinderfestspielen als Veranstalter bereitgestellt.
2. Teilnahmeberechtigte/Teilnahme
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Facebook-User diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
Mitarbeiter der Kinderfestspiele sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme ist nur über die persönliche Facebook-Anmeldung (den eigenen Facebook-Account, bzw. den Facebook-Account eines Erziehungsberechtigten oder nahen Verwandten) möglich. Erlangt der Veranstalter Kenntnis von technischen Manipulationen oder eines anderen Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen wird er den/die TeilnehmerIn vom Gewinnspiel ausschließen. Als technische Manipulation gilt u.a. die mehrfache Anmeldung einer Person, die Teilnahme über einen Gewinnspielservice oder ähnliche automatisierte Sammelteilnahme-Dienste. In diesen Fällen kann der Gewinn auch noch nachträglich aberkannt und ein/e ErsatzgewinnerIn ausgelost werden.
Beginn des Gewinnspiels ist der jeweilige Veröffentlichungszeitpunkt auf der Kinderfestspiele-Facebook-Seite. Die Teilnahme ist nur bis zum jeweils angegebenen Auslosungs-Zeitpunkt möglich. Die entsprechenden Zeiten entnehmen Sie bitte den Angaben zum Gewinnspiel auf derKinderfestspiele-Facebook-Seite.
Je nach Gewinnspiel ist eine Teilnahme zum Beispiel über das Liken eines Beitrags auf der Kinderfestspiele-Facebook-Seite, dessen Kommentierung oder das Schreiben einer Nachricht an die Kinderfestspiele als Betreiber der Facebook-Seite möglich. Außerdem führt der Veranstalter zuweilen auch Abstimmungen unter den Facebook-Usern zur Ermittlung eines Gewinnerbeitrags, z.B. “Das Foto mit den meisten Likes gewinnt.”, durch. Um an derartigen Gewinnspielen teilzunehmen, ist es erforderlich, dass der Teilnehmer zuvor ein Foto/Bild oder einen Text über die Facebook-Seite der Kinderfestspiele postet. Für derartige Postings gelten folgende zusätzliche Bedingungen:
Das hochgeladene Foto/Bild bzw. der eingestellte Textbeitrag darf keine Rechte Dritter verletzen. Es darf sich daher nur um Fotos/Bilder oder Texte handeln, die der/die TeilnehmerIn eigens aufgenommen bzw. erstellt hat. Insbesonders dürfen Fotos nicht Personen abbilden, die mit einer Abbildung zu diesem Zweck nicht einverstanden sind, noch Werke Dritter (Architektur, Kunst, Marken etc.) abbilden, deren Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte dadurch verletzt werden und eine Nutzungserlaubnis zu diesem Zweck nicht besteht. Hochgeladene Fotos/Bilder oder eingestellte Texte dürfen zudem keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte tragen, z.B. keine pornographischen, volksverhetzenden, menschenverachtenden oder in sonstiger Weise gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßenden Inhalte tragen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln hat der Teilnehmer eigens für etwaige Rechtsverstöße einzustehen. Der/die TeilnehmerIn stellt die Kinderfestspiele insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
Mit dem Posten des Fotos/Bildes erklärt sich der/die TeilnehmerIn damit einverstanden, dass das Foto/Bild im Facebook-Fotoalbum der Kinderfestspiele unter Benennung des Teilnehmernamens, Alters und Wohnorts (bzw. des Facebook-Profilnamens) veröffentlicht wird.
Das Foto wird von uns nur im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel verwendet. Dem/der TeilnehmerIn ist jedoch bekannt, dass gepostete Fotos/Bilder bzw. eingestellte Texte auch über die Website der Kinderfestspiele sowie Dritte in sozialen Medien (insbesondere Facebook) diskutiert und verlinkt werden dürfen.
Für die Nutzung des Fotos durch die Kinderfestspiele überträgt der/die TeilnehmerIn unentgeltlich das Recht, das Foto/Bild zeitlich und räumlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten sowie in elektronische Datenbanken (Facebook, Google-Bildersuche und alle mit diesen Medien verbundenen Diensten), elektronischen Datennetzen, Telefondiensten, etc. einzuspeisen und zu speichern und mittels digitaler oder anderweitiger Speicher- und Übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern derart zugänglich zu machen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor Fotos/Bilder oder sonstige eingestellte Beiträge nicht, oder nur in verkürzter bzw. geänderter Form zu veröffentlichen, sofern hierdurch der Sinn bzw. Aussagegehalt nicht entstellt wird.
Welche konkreten Handlungen jeweils erforderlich sind, um an einem Gewinnspiel auf der Facebook-Seite der Kinderfestspiele teilzunehmen, entnehmen Sie bitte der Beschreibung des Gewinnspiels auf der betreffenden Pinnwand.
Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Termins zur Auslosung des Gewinns ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang beim Veranstalter. Der Veranstalter kann für jegliche technische Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.
3. Gewinne/Gewinnermittlung/Haftung
Der Preis wird im jeweiligen Gewinnspiel-Posting angegeben. Eine Auszahlung des Gewinnwertes in Geld bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
Gewinnermittlung/-annahme: Die Ermittlung des/der Gewinners/Gewinnerin erfolgt im Falle der Teilnahme durch das Hochladen eines Fotos/Bildes oder der Einstellung eines Textes in der Regel nach dem Losverfahren, sollten nicht auf der Facebook-Pinnwand andere Angaben zur Gewinnermittlung, z.B. – Das Foto mit den meisten “Likes” gewinnt (Abstimmung unter den Usern) – getroffen sein. Beim Losverfahren ermittelt eine Jury der Kinderfestspiele, bestehend aus zwei Mitarbeitern der Philharmonie Salzburg, unter allen hochgeladenen Bildern/Fotos oder eingestellten Texten den Gewinner.
Ist die Einstellung eigenen Contents zum Zwecke der Teilnahme nicht erforderlich, sondern besteht die Teilnahmehandlung lediglich darin, dass z.B. ein Beitrag zu „Liken“ ist oder eine Frage beantwortet werden soll, entscheidet das Zufallsprinzip.
Die Gewinner werden schnellstmöglich nach Ende des Gewinnspiels ermittelt und über Facebook benachrichtigt.
Öffnungs-/Besuchszeiten der Einrichtungen sind vom Teilnehmer selbst zu beachten. Änderungen im Hinblick auf Einzelleistungen des Veranstaltungsprogramms bleiben seitens der Veranstalter ausdrücklich vorbehalten.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Haftung
Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bieten die Kinderfestspiele generell nicht in eigenem Namen, sondern im Namen der Preissponsoren an. Die Kinderfestspiele sind in derartigen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für eine etwaige Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners/Preissponsors und daraus resultierende Folgen für das Gewinnspiel.
Soweit es sich bei dem Sachpreis um Angebote Dritter handelt, haften die Kinderfestspiele als Veranstalter des Gewinnspiels nicht für Nicht- oder Schlechtleistung im Rahmen der ausgelosten Preise bzw. etwaige vom/von der GewinnerIn anlässlich der Leistungsinanspruchnahme erlittener Schäden. Es gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Preissponsoren. Etwaige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche hat der Gewinner ausschließlich an den Leistungsträger/Preissponsor zu richten.
Die Kinderfestspiele haften als Veranstalter des Gewinnspiels im Übrigen nur für Schäden im Zusammenhang mit der Verlosung, die von eigenen MitarbeiterInnen oder sonstigen ErfüllungsgehilfInnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Kinderfestspiele haften als Gewinnspielanbieter nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel stehen.
5. Datenschutz
Im Rahmen des Gewinnspiels werden vom Gewinner sowie etwaigen Begleitpersonen personenbezogene Daten erhoben.
Wir benötigen diese Daten zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspiels. Hierfür werden insbesondere Name und Vorname, postalische Anschrift, Geburtsdatum oder Alter und E-Mail-Adresse der betreffenden Personen erhoben, gespeichert und genutzt. Im Falle eines Gewinns sind die Kinderfestspiele als Veranstalter auch berechtigt, das Facebook-Profilbild sowie den Namen des Gewinners, Alter und Wohnort zu veröffentlichen (auch außerhalb von Facebook, z.B. auf der Kinderfestspiele Website). Mit der Teilnahme an unseren Facebook-Gewinnspielen erklärt sich jede/r TeilnehmerIn auch mit unseren Datenschutzrichtlinien einverstanden.
6. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung bezüglich der Gewinnspielbestandteile zu ändern, das Gewinnspiel abzubrechen oder zu beenden. Letzteres gilt insbesondere, wenn Fehler der Soft- und/oder Hardware auftreten und/oder sonstige technische und/oder rechtliche Gründe die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen bzw. unmöglich machen.
7. Sonstiges
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.